In den von der EVE kalkulierten Ausspeiseentgelten, die Sie als PDF-Datei im Downloadbereich dieser Seite finden, sind nicht nur die Entgelte für die Nutzung unseres Netzes enthalten. Vielmehr sind alle Netzentgelte enthalten, die im Rahmen des Gastransports anfallen – vom virtuellen Handelspunkt unseres Marktgebiets (NetConnect Germany) bis zum Ausspeisepunkt.
Grundlage für die Kalkulation der Netzentgelte ist eine festgelegte Erlösobergrenze nach der Anreizregulierungsverordnung. In der Anreizregulierung werden die Netzentgelte jährlich jeweils zum 1. Januar angepasst. Die Entgelte, die von der EVE für den Netzzugang erhoben werden, wurden von der Regulierungskammer des Freistaates Bayern genehmigt.
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab 01.01.2018)
> Download
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab 01.01.2017)
> Download
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab 01.01.2016)
> Download
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab 01.01.2015)
> Download
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab 01.01.2014)
> Download
Ausspeiseentgelte nach dem 2-Vertragsmodell (gültig ab: 01.01.2013)
> Download